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Kaum eine andere historische Berufsgruppe ist in unserem Bewußtsein so mit ihrer Berufstracht, mit ihrer Uniform verknüpft wie der sächsische Berg- und Hüttenmann. Ihn finden wir, durch seine typische Berufskleidung erkennbar, auf zahlreichen Kunstwerken an Bürgerhäusern oder in Kirchen dargestellt. Wie keine andere Berufsgruppe wurde und ist er in seiner charakteristischen Erscheinung Gegenstand der Volkskunst. Deshalb stützt die historische Bergmannstracht auch in ihrer letzten, als Uniform zu bewertenden Gestalt, trotz ihrer früheren gesellschaftlichen Bedeutung als ein im spätfeudalen Ständestaat der Subordination dienendes Element, einen historischen Bestandteil unserer Heimat und Teil unseres kulturellen Erbes dar.

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Die Uniform der Berg- und Hüttenleute entwickelte sich aus ihrer Berufskleidung, die ursprünglich ausschließlich eine Schutzfunktion besaß. Für das Erzgebirge liegen aus der Zeit vor 1500 keine Bilddokumente vor, die Aussagen zur Bergmannstracht enthalten. In Analogie zum inner-böhmischen Bergbaurevier von Kutna Hora müssen weiße, hemdartig über den Kopf gezogene Kittel angenommen werden, die erst vor Beginn der Arbeit umgehängt wurden. Das Hinterleder, auch Arschleder genannt, als typischstes Ausstattungsstück der Bergmannstracht, ist erst seit dem 2. Jahrzehnt des 16. Jh. nachweisbar und wurde rasch ihr kennzeichnender Bestandteil. Zu den frühesten Darstellungen gehören das meisterhaft realistische Relief eines arbeitenden Bergmanns von Franz Maidburg aus dem Jahr 1516 an der Kanzel der Annenkirche zu Annaberg sowie der gotische Bergmann vom Knappschaftsgestühl des Freiberger Doms, geschaffen gegen 1520.

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Von wesentlicher Bedeutung für die weitere Entwicklung der Bergmannstracht wurde die Einbeziehung des Bergmanns in die höfische Repräsentation. Bergmännische Aufzüge, in denen führende Adlige als Bergherren oder Fundgrübner verkleidet auftreten, sind seit 1561 nachweisbar. Durch diese „Geldbergleute“ erfüllen die vom arbeitenden Bergmann übernommenen Trachtenelemente eine Umstilisierung ins Bürgerlich-Repräsentative und dienten ausschließlich als Attribute des Bergmännischen. Relativ spät, erst noch der Mitte des 17. Jh. erfolgte eine Wandlung der Dienstkleidung der höheren Bergbeamten vom ständischen Zeitkostüm ins Bergmännische.

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Unter geranntem Einfuß erlebte die Bergmannstracht wesentliche Wandlungen. Mit dem kurfürstlichen Reskript von 1668 wurde allen Beamten, Lehnsträgern und Bergleuten während des Dienstes das Anlegen der Bergmannstracht befohlen. Bergbeamte besaßen ursprünglich ein Wams, das, zur Puffjacke verändert, zu dieser Zeit ihr repräsentatives Ausstattungsstück wurde. Gleichzeitig entzog man aber dem Bergmann selbst seinen wärmenden Tuchrock, den er seit dem 16. Jh. über einem weißleinenen Hemdkittel mit angeschnittener Gugelkaputze trug. Dafür erhielt der Bergmann einen zweiten Kittel zugewiesen, auf Wunsch der Geistlichkeit aus schwarzem Leinen, da dieser nun zum Gang ins Gotteshaus bestimmt war und die Landesordnung seit 1661 zum Besuch des Gottesdienstes ein schwarzes Gewand vorschrieb. Der neue Kittel konnte aber seine Funktion als Feiertagskleidung nie richtig erfüllen. Stets wurde er rasch unscheinbar, färbte ab und bot, was besonders hervorzuheben ist, auch keinen genügenden Kälteschutz. Trotz aller Widerstände setzte aber Oberberghauptmann Abraham von Schönberg die Einhaltung des Reskripts, das als erste Uniformverordnung zu bewerten ist, mit allen Machtmitteln des feudalen Bergstaates durch.

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Wesentliche Entwicklungsabschnitte der Bergmannstracht kennzeichnen die Jahre 1719 und 1768. Zu dieser Zeit erweist sich der anordnende Wille des Oberbergamtes entsprechend dem für den späten Absolutismus kennzeichnenden Wirtschaftssystem des Merkantilismus als stärkste Kraft, die nicht nur eine einheitliche Gestaltung der Tracht, sondern auch ihre Annahme im Widerstand zu den Gewerken erzwingt.

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Von großer Bedeutung ist der von August dem Starken zum Abschluß der Festwoche anläßlich der Vermählung des Kronprinzen mit der Kaisertochter Maria Josepha ersonnene Bergaufzug. Dieser führte am 26. September 1719 1390 Berg- und Hüttenleute des Erzgebirges in einheitlicher Tracht in den Plauenschen Grund. Unter Berghauptmann Vitzthum von Eckstädt wurden dafür für die Bergmannschaft als traditionelle Bestandteile der Aufzugstracht Grubenkittel, Grubenleder, weiße Hosen, grüner Schachthut, Kniebügel, Grubenlicht und Bergbarte festgelegt. Aber viele Ausrüstungsstücke mußten erst beschafft werden. So besaß im Schneeberger Revier von 200 Befragten nur ein Obersteiger alle Gegenstände. Ein Häuer hatte sechs, zehn Bergleute hatten fünf Stücke. An Bergbarten waren nur 31 verfügbar. Während für die Tracht der Bergmannschaft Schwarz-Weiß-Gron kennzeichnend waren, traten bei der neu gestalteten Bergkleidung der Offizianten oder Beamten Rot und Gold hinzu, in dieser Zeit typisch für barocke Repräsentationsgewänder. Von Bedeutung wurde auch, modisch bedingt, die Einführung eines schwarzen Galahutes, während der bisher einheitlich getragene zylinderförmige grüne Schachthut der Paradetracht der Mannschaft einschließlich den Steigern vorbehalten blieb. Auch die Tracht der Hüttenoffizianten erfuhr 1719 eine verbindliche Regelung.

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Unter Tage

Bergmann bei der Arbeit

Bergleute bei der Arbeit

Benutzung des Arschleders

Historischer Bergbau

 

 

 

 

 

 

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Die Bergmannsuniform 
und seine Geschichte

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