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Mit Auflösung des Oberbergamtes — an seine Stelle trat ein Bergamt mit acht Inspektionen — erfolgte auch die definitive Aufhebung aller Bestimmungen zum Tragen der Bergmannsuniform. Sie wurde zum reinen Schaukostüm, angelegt bei bergbauhistorischen Aufzügen zur Kennzeichnung der bergbaulichen Tradition. In dieser Funktion wurden aus dekorativen Gründen an der sächsischen Bergmannstracht, die Vorbild für gleichartige Berufskleidungen auch im außersächsischen Bereich war, manche Änderungen vorgenommen. Am auffälligsten war die Einfügung einer sog. Altvätertracht mit Traditionselementen des 17. Jahrhundert.

Im Ergebnis der Niederlage des deutschen Faschismus 1945 traten im Gebiet der DDR auch für den Bergmann grundsätzliche Wandlungen ein. Der Bergbau wurde eine Hauptsäule der sich im Aufbau befindlichen sozialistischen Friedensindustrie. Um dieser neuen Situation gerecht zu werden, wurde mit der „Verordnung zur Verbesserung der Lage der Bergarbeiter…“ vom 10. 8. 1950 „um die besondere gesellschaftliche Stellung des Bergbaus und der im Bergbau Beschäftigten hervorzuheben..., unabhängig von der bisherigen Bergmannstracht“ die Einführung einer einheitlichen Bergmannskleidung beschlossen, die in ihrem Charakter als Ehrenkleidung seit 1976 auch in der Metallurgie getragen wird. Sie beinhaltet keine Elemente der historischen Tracht und ist entsprechend den gegenwärtigen Forderungen an eine solche Kleidung gestaltet.

Im Erzgebirge ist noch heute die historische Bergmannstracht sehr lebendig. Durch die Bergbrüderschaften des Kulturbundes der DDR wird sie auf Umzügen wie am 1. Mai oder dem Tag des Bergmanns getragen. Zusammen mit den vorhandenen bergbaulichen Denkmalen erinnert sie daran, daß einst der Bergmann und der Hüttenmann das Bild unserer Heimat bestimmten, und, daß vieles um uns ihrem Wirken sein Vorhandensein verdankt. Diesem Ziele soll auch beiliegende Auswahl aus der Darstellung „Trachten der Berg- und Hüttenleute im Königreich Sachsen" von G. E. Rost dienen. Nach einer handschriftlich angegebenen Jahreszahl wurde das Buch 1831, also noch zu Lebzeiten von Oberberghauptmann v. Herder und sicher auf dessen Veranlassung herausgegeben. Es bildet die Uniformen vor dem Reglement von 1843, also entsprechend der Verordnung von 1768, ergänzt durch die späteren Festlegungen zur Interimstracht, ab.

Dr. H. Douffet

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Literatur:

  • Der Bergmannsschmuck Johann Georg II. von Sachsen. Autorenkollektiv — Bochum 1962.
  • Fritzsch, K.-E.:   Die Kleidung  des erzgebirgischen  Bergmanns  im  Urteil des 19 Jahrhunderts - Dt. Jb. f. Volksk. 12 (1966) S. 288-311.
  • Fritzsch, K.-E. & Steber, F.: Bergmännische Trachten des 18. Jahrhunderts im Erzgebirge und im Mansfeldischen — Berlin 1957.
  • Fritzsch, K.-E. & Wilsdorf, H.: Die bergmännische Kleidung im Berufsleben und in ihrer gesellschaftlichen Funktion — Sachs. Heimatblätter, 18 M972) S. 221-228 u. 19 (1973) S. 106-117.
  • Heucke, F.: Beiträge zur Freiberger Bergchronik, die Jahre 1831 bis 1900 umfassend — Freiberg 1920.
  • Jahrbuch für den Berg- und Hüttenmann auf das Jahr 1843 — Freiberg.
  • Wächtler, E.: Fortschritt und Tradition im deutschen Bergbau von 1807 bis 1848 - Freib. Forsch. - D 68, Leipzig 1970.
  • Staatsarchiv Dresden, Außenstelle Freiberg (Bergarchiv): Akten BA Frbg. 1990 Vol. l; OHA Frbg. Pho: 28. Vol. I.

III-11-4 Kg 816-78 7.0 4219

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Bergmannsuniform Wismut

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Die Bergmannsuniform 
und seine Geschichte

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