…Demnach von den Churfürstl. Sächß. Hochlöbl. Ober BergAmbt, uf anführung etlicher bauanden Gewercken alhier, die großgünstige verordtnung geschehen, das weile die Churfürstl. Sächß. alte Schmeltzhütte sehr baufällig, die Waßer auch so zuvor zu solchen Schmeltzhutten gebrauchet, anitzt zu denen Kunsten uf der Seuschwardt und Morgenstern genomben worden, undt ohne schaden diß orts nicht zuentbehren sindt. Das eine neue Schmeltzhutten, undt zwar an das völlige Lindenauer Waßer gebauet, und aufgesetzt werden solle. Als ist vom Zehentner undt BergAmbt ermelter Huttenbau Meister Christian Reinwardt, nachfolgender gestalt, solchen zu verfertigen, verdinget worden.
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Und will gedachter Christian Reinwardt, das hierzu bedürfende Holz außzimmern, undt solche Hütten 24 ehlen lang und 22 ehlen in der breit, mit zweyen stehenden stühlen, abbinden undt nottürftig verriegeln undt aufsetzen, darinnen an die hierzu betürfende Glocke, so weit undt lang sie ihme angegeben wirdt, standhaftig verfertigen, die Radtstuben mit einem schrot außzimmern, undt an solche Hütten ein probier: und über daßselbige, ein wohn oder Hütten Wächter Stübel mit Pohlen, sambt den dazu gehörigen Küchen freyer Mäyer, und zweyen Kammern, abbinden thieten undt aufsetzen, die alte Wälle einziehen, undt das alte Hütten Radt nehmen, in die neue Hütten wieder einziehen undt hangen, das Balgen gerüst verfertigen, ein hierzu betürfendes Buchwerck darin setzen, den Schwengel daran man den treibhut aufziehen, und wiederablassen kan, verfertigen dabei nebenst auch ein Kohlhauß, so groß man der Zeit vonnöthen hat, aufsetzen, Auch obher erzehlten ganzen Hüttenbau, decken und mit brettern und latten verschlagen, dazu ihm not dürftige Schindeln,bretter und Nägel verschaffet werden sollen, zu welchen bau er auch alßobalden nach den heyligen Osterfeyertagen, den anfang machen, undt solchen bau auf das ehester verfertigen, was an Holz von der alten Hütte zu der neuen zugebrauchen, so viel möglich nehmen. Das alßo mehr erwähnte Hütten, ehestes zum bestand auf gesetzt, undt von ihm gangbar gemacht werden soll. Was welchen oberzahlten gantzen Hüttenbau, denen er wir er ihm verdinget, gebührend verfertigen soll, ist ihm 75 f zubezahlern versprochen, undt ihm vom Zehentner undt den BergAmbt dießer geding Zettel außgehendiget worden, so geschehen am 22 Marty A 1665
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